Am 1. Oktober tritt die neue Corona Arbeitsschutzverordnung in Kraft.
Zum Schutz vor Infektionen in unserem Unternehmen haben wir die Vorschriften beim Besuch von Externen (Besucher*innen, Fremdfirmen und Lieferanten) aktualisiert. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Merkblatt für Besucher, Fremdfirmen und Lieferanten
Für Ihren Besuch bei Arnold benötigen Sie nur dann ein Schnelltest- oder Selbsttest-Nachweis, wenn der Termin mehr als fünf Personen umfasst. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechperson bei Arnold.
Sollten Sie Symptome einer Coronainfektion haben, bitten wir Sie, Ihren Besuch bei uns abzusagen und einen neuen Termin zu vereinbaren. Sie erreichen unsere Zentrale unter +49 (6172) 765-0.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie bitte gesund.